15.09.2022

Geld verdienen mit dem eigenen Elektroauto

Seit Jahresbeginn dürfen sich E-Autobesitzer doppelt freuen. Sie entkommen nicht nur den enorm hohen Spritpreisen. Mit ihrem E-Auto können Halter neuerdings noch zusätzliches Geld verdienen. Das Stichwort lautet Treibhausgasminderungsquote, kurz THG. Das Grundprinzip: Wer ein E-Auto besitzt, spart CO₂ ein. Diese Einsparungen können sich Fahrzeugbesitzer zertifizieren lassen – und an die Mineralölunternehmen weiterverkaufen. Denn die sind per Quote verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Autofahrer können dadurch Hunderte Euro pro Jahr einnehmen – ohne viel dafür tun zu müssen. Denn Firmen wie Energieversorger oder Versicherer bieten die Vermittlung als Service an. Jetzt hat das Online-Portal Verivox den nach eigenen Angaben deutschlandweit ersten großen THG-Quotenvergleich gestartet. Das Ergebnis: Die Erlöse schwanken deutlich. Sie liegen je nach Prämienoption zwischen 225 und 385 Euro im Jahr. Der Durchschnittspreis beträgt derzeit rund 300 Euro jährlich. WELT konnte die Zahlen vorab einsehen.

Hinzu kommen oft Sonderzahlungen

Der ADAC verspricht seinen Mitgliedern etwa einen Bonus von 20 Euro. Andere Vermittler zahlen wiederum Prämien für das Anwerben von Neukunden im Bekanntenkreis. Und die Preise dürften aus Sicht von Verivox weiter steigen. „Wir erwarten, dass sich dieser Trend bei einer Zunahme des Wettbewerbs noch verstärkt“, heißt es vom Vergleichsportal. „Gerade vor dem Hintergrund, dass Anbieter sich dadurch erhoffen, den Kunden auch in den Folgejahren zu halten.“ Der Hintergrund: Seit diesem Jahr sind Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß jährlich zu reduzieren. Aktuell liegt diese Quote bei sieben Prozent, sie steigt bis zum Jahr 2030 aber auf 25 Prozent an. Schaffen die Konzerne diese Vorgaben nicht werden Strafzahlungen fällig. Allerdings können sie sich Einsparungen unter anderem von E-Autobesitzern anrechnen lassen – und ihnen abkaufen. Das kann für die Unternehmen günstiger sein, als die Strafen zu bezahlen.

Die THG-Quote wird ein Mal pro Jahr gewährt. Sollte ein E-Fahrzeug verkauft werden, kann aber nur einer für das laufende Jahr die THG-Quote beantragen – also entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer. Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen der Vermittler ab.

„In diesem Jahr sind Anbieter für THG-Quotenhandel wie Pilze aus dem Boden geschossen“, sagt der zuständige Verivox-Produktmanager Stefan Reichert. „Für Verbraucher ist das ein kaum zu durchschauender Anbieter-Dschungel.“ Um die Elektromobilisten buhlen neben Energieversorgern und Versicherern mittlerweile auch Firmen, die sich eigens auf den THG-Quotenhandel spezialisiert haben. Auch die Preismodelle sind komplex: Die Anbieter unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Optionen.

Beim sogenannten Fixpreis werden vorher festgelegte Prämien garantiert ausgezahlt. Der sogenannte Flexpreis orientiert sich hingegen am tatsächlich erzielten Erlös beim Quotenhandel. Ist die Nachfrage nach CO₂-Einsparungen zum Zeitpunkt des Verkaufs höher, steigt auch die Prämie. Verbraucher können hier Summen von über 400 Euro im Jahr erzielen, heißt es von Verivox. Ist die Nachfrage hingegen gering, fällt die Auszahlung an die E-Autobesitzer deutlich geringer aus. Daneben gibt es Anbieter, die beide Modelle miteinander kombinieren. Sie gewähren den Kunden hohe variable Prämien und garantieren gleichzeitig möglichst hohe Minimalpreise. „Die Wahl des richtigen Prämienmodells hängt von den eigenen Vorlieben ab“, sagt Reichert. Wer sich schnell eine garantierte Prämie sichern möchte, sollte einen Fixpreis mit schneller Auszahlung wählen. Hoffen Besitzer hingegen auf einen maximalen Erlös, lasse sich mit dem Flexpreis oft mehr Geld herausholen – allerdings bei höherem Risiko. Insgesamt vergleicht Verivox zum Start 51 Anbieter für den THG-Quotenhandel und sortiert sie nach dem garantierten Fixpreis. Die Auszahlung ist für Privathalter steuerfrei und erfolgt in der Regel acht bis zwölf Wochen nach der Beantragung.

Für die Registrierung bei einem Vermittler müssen Autobesitzer in der Regel ihre persönlichen Daten und den Fahrzeugschein übermitteln. Anschließend beantragen die Unternehmen die Bescheinigung beim Umweltbundesamt. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also etwa wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug geladen wird, sind dagegen nicht notwendig, betont der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).Ob das Auto gekauft oder geleast ist, spielt keine Rolle. Ebenso müssen Besitzer auch keine eigene Ladestation besitzen.

Erschienen am: 7.7.2022in DIE WELT von Laurin Meyer

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