15.08.2025
Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nur für ältere Jahrgänge und nur nach 45 Beitragsjahren. Wie ein Schlupfloch für zusätzliche Beitragsjahre sorgen kann und welche Möglichkeiten jüngere Jahrgänge haben, erfahrt ihr hier.
Ab wann kann man normalerweise in Rente gehen?
Die reguläre Rente in Deutschland beginnt für diejenigen, die ab 1964 geboren sind, mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten gestaffelte Regelungen.
Kann man überhaupt früher in Rente gehen, etwa mit 63?
Ja, es ist möglich, früher in Rente zu gehen. Allerdings müsst ihr 45 Jahre gearbeitet habe und in der Regel sind dabei Abschläge hinzunehmen, die sich auf die Höhe der monatlichen Rentenzahlung auswirken. Diese Abschläge betragen pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts 0,3 Prozent und können insgesamt bis zu 14,4 Prozent betragen.
Ihr könnt also höchstens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Wer dagegen nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann seine Rente sogar mit jedem weiteren Monat um 0,5 Prozent erhöhen.
Was ist das Schlupfloch für die frühere Rente ohne Abschläge und wie funktioniert es?
Das Schlupfloch ermöglicht euch, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, indem ihr in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn einen Minijob annehmt. Wichtig ist, dass ihr euch bei der geringfügigen Beschäftigung mit 520-Euro-Grenze nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lasst.
Mit dem überschaubaren Eigenbetrag von 3,6 Prozent würden euch die Beitragsjahre trotzdem genauso angerechnet, berichtete „t-online“. Denn um die Rente mit 63 abschlagsfrei zu erhalten, müsst ihr mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Dazu zählen neben Pflichtbeitragszeiten auch Anrechnungszeiten, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung.
Welche Voraussetzungen müssen sonst noch für die abschlagsfreie Rente mit 63 erfüllt sein?
Neben den 45 Beitragsjahren, gibt es die Rente mit 63 nur für bestimmte Jahrgänge. Versicherte müssen vor dem 1. Januar 1953 geboren worden sein. Für die jüngeren Jahrgänge steigt die Altersgrenze gestaffelt an.
Wer also beispielsweise mit 67 Jahren in Rente gehen müsste – Jahrgänge jünger als 1964 – kann durch das Schlupfloch Minijob zwei Jahre früher, also mit 65, aus seinem Hauptberuf ausscheiden.
Was muss man noch beachten?
Neben den geringeren Einkünften im Minijob in den letzten zwei Jahren sammelt ihr auch weniger Rentenpunkte. Das kann sich negativ auf die Höhe der Rente auswirken. Allerdings könnt ihr euch auch nach Renteneintritt noch was dazuverdienen, denn die Hinzuverdienstgrenze wurde in diesem Jahr aufgehoben.
zur Übersicht
Abonnieren Sie jetzt unser digitales Magazin. Kostenlos.
Kostenlos Abonnieren
GERNE ERSTELLEN WIR IHNEN EIN INDIVIDUELLES ANGEBOT.
RÜCKRUF VEREINBAREN