Kompetenzen
Gemäß § 371 AO können Selbstanzeigen für Straffreiheit sorgen. Einfach ist das allerdings nicht: Sie müssen zwingend bestimmte inhaltliche und formale Aspekte der Selbstanzeige erfüllen. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Möglichkeit auf Straffreiheit verfällt.
Wir sorgen dafür, dass es nicht so weit kommt. Als erfahrene Steuerberaterkanzlei wissen wir genau, worauf es bei diesem sensiblen und kritischen Thema ankommt. Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen – denn unser oberstes Ziel ist Ihre Straffreiheit.
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WEITERE KOMPETENZEN
Sie haben Hilfebedarf bei Ihrer Einkommensteuererklärung? Kein Problem. Wir kennen uns im Dschungel der Paragrafen aus und schlagen Ihnen einen Weg. Nicht nur für Sie, sondern mit Ihnen.
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Wir haben alles im Blick: Seien es Ihre finanziellen Ziele oder eventuelle Risiken bei der Vermögensplanung. Dabei sind wir immer auf Sie bedacht - so, wie Sie es von Schnusenberg gewohnt sind.
Unternehmerische Betätigungen im Ausland oder Wohnortswechsel ins Ausland brauchen eine Bewertung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte. Lassen Sie uns helfen.
Eine korrekte und rechtssichere Nachfolgeplanung kann der Grundstein für Ihren Ruhestand sein. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein individuelles Konzept, das perfekt auf Ihre derzeitige Situation abgestimmt ist.
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