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SELBSTANZEIGE

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MISSVERSTÄNDNISSE KLÄREN: WIR STEHEN IHNEN
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Gemäß § 371 AO können Selbstanzeigen für Straffreiheit sorgen. Einfach ist das allerdings nicht: Sie müssen zwingend bestimmte inhaltliche und formale Aspekte der Selbstanzeige erfüllen. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Möglichkeit auf Straffreiheit verfällt.

Wir sorgen dafür, dass es nicht so weit kommt. Als erfahrene Steuerberaterkanzlei wissen wir genau, worauf es bei diesem sensiblen und kritischen Thema ankommt. Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen – denn unser oberstes Ziel ist Ihre Straffreiheit.

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  • Aufklärung Ihrer Möglichkeiten
  • Verwirklichung der Straffreiheit
  • Absolute Diskretion
  • Solide Vertrauensbasis
  • Juristische Zusammenarbeit

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