Es muss nicht immer eine böse Absicht dahinter stecken, wenn man ins Visier der Steuerfahnder gerät. Auch Missverständnisse oder unbeabsichtigte Fehler in der Steuererklärung können das Finanzamt auf den Plan rufen.
Wir kümmern uns in Ihrem Namen darum, Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen. Unser Ziel: Mit einer Selbstanzeige Straffreiheit für Sie zu erlangen. Unsere erfahrenen Steuerberater sorgen dabei für eine zeitnahe und korrekte Nacherklärung unversteuerter Einkünfte und machen Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt geltend.
Gem. § 371 AO gibt es in Deutschland die Möglichkeit auf eine strafbefreiende Selbstanzeige. Dafür müssen allerdings zwingend bestimmte inhaltliche und formale Aspekte der Selbstanzeige erfüllt werden. Schon bei dem kleinsten Fehler verfällt die Möglichkeit auf Straffreiheit. Wir sind uns bewusst, dass die Selbstanzeige daher eine besonders heikle und kritische Angelegenheit ist. Als erfahrener Steuerberater wissen wir jedoch genau worauf es ankommt.
Egal in welcher kritischen Situation Sie sich befinden, beim Gang zum Steuerberater sollten Sie auf keinen Fall zögern. Wir machen uns ein umfassendes Bild Ihrer Situation und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Gemeinsam machen wir dann den nächsten Schritt.
Unser oberstes Gebot: Vollständigkeit und Nachträglichkeit gewährleisten. Unser oberstes Ziel: Straffreiheit für Sie.
Wir betrachten Ihren Fall aus allen Gesichtspunkten. Um auch auf juristischer Ebene auf der sicheren Seite zu sein, arbeiten wir mit erfahrenen Juristen zusammen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner im Bereich der Selbstanzeige finden Sie hier.